Müssen alte Gas- und Ölheizungen raus?

Ab Januar 2024 soll möglichst jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Müssen alte Gas- und Ölheizungen raus?
Dazu gibt es einen gemeinsamen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes.
Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick:
Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht sofort erfolgen muss.
Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
Der Umstieg soll durch Förderung - gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen - unterstützt werden.