Neuregelungen

Samstag, 25. November 2017

NEUREGELUNGEN

Neues Energielabel für alte Heizungen

Der erste Schritt, um Energie und Geld zu sparen. Im Dezember 2015 hat der Bundestag das Erste Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchs-Kennzeichnungsgesetzes beschlossen.
Das bedeutet für Sie: Auf Ihrem Heizkessel muss ein sogenanntes „Energielabel“ angebracht werden. Denn genau wie bei Haushaltsgeräten gibt es auch bei Heizkesseln erhebliche Unterschiede im Energieverbrauch.

Das Label verrät Ihnen auf den ersten Blick, ob Ihr Heizkessel fit für die Zukunft ist. Oder ob es sich lohnt, den alten Heizkessel gegen einen neuen auszutauschen. Eine effiziente Heizung hilft, einen unnötig hohen Energieverbrauch und hohe Kosten zu vermeiden.

Die entsprechende Effizienzberechnung und Kennzeichnung Ihres Kessels übernehmen wir gern.

Zum nächsten Wartungstermin werden wir Sie noch einmal ausführlich zu diesem Thema informieren.

© Schmoock Design

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